Wenn Sie nach 30 Jahren oder früher Ihren Heizkessel austauschen, sind Sie gesetzlich verpflichtet mit Inbetriebnahme, spätestens jedoch 18 Monate danach, mindestens 15% des Primärenergieverbrauchs Ihres Hauses durch regenerative Energie zu decken.
Dies kann durch den Einbau eines Pelletsheizkessels, einer Wärmepumpe oder die Installation einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung erfolgen.
Die Möglichkeit eines Teils des notwendigen Prozentsatzes über regenerative Energie zu decken und gleichzeitig eine Verbesserung der Wärmedämmung des Hauses zu berücksichtigen sieht das Gesetz ebenfalls vor.
Wenn Ihr Haus bereits in den vergangenen Jahren energetisch saniert wurde und der Nachweis erbracht werden kann, dass die bereits ausgeführten Maßnahmen als Ersatzmassnahmen zur Erfüllung des Pflichtanteils ausreichen, können dies ggf. die Notwendigkeit des Nachweises der Nutzung regenerativer Energie ersetzen.
Dies kann z.B. eine zwischenzeitlich erfolgte Dachdämmung, eine Kellerdeckendämmung oder eine Fassadendämmung mit Fensteraustausch sein.
Sie haben nachfolgende Anforderung zu erfüllen wenn Sie eine verbesserte Brennwerttherme einbauen:
Zusätzlich ist zu a. oder zu b. ein durch einen Sachverständigen ausgearbeiteter Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude vorzulegen. Bei Nichtwohngebäuden kann der Sanierungsfahrplan als 100%ige Erfüllung der Forderung anerkannt werden.